Das
Angebot an Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe ist unüberschaubar groß.Soll
es ein frei stehender Kaminofen, oder ein Einsatz für einen schön gestalteten
Kachelofen sein?
Die
Wahl hängt nicht nur von Ihrem Geschmack ab, sondern hat durchaus auch
technische Hintergründe:
Der Kaminofen
Der
Kaminofen als reiner Stahlofen ist schnell aufgeheizt und betriebsbereit; er
ist aber auch genau so schnell wieder abgekühlt. Also der ideale Ofen um des
Abends nach dem wohlverdienten Feierabend mal kurz zu heizen.
Der Kachelofen
Wer
allerdings die Möglichkeit hat seinen Ofen schon am Vormittag in Betrieb zu
nehmen, um damit möglichst den gesamten Tag zu heizen, ist mit einem Kachelofen
oder Specksteinofen besser beraten. Diese Öfen besitzen ein Speichermedium,
Speckstein oder Schamotte, und geben noch einige Stunden Wärme ab, obwohl das
Feuer schön längst herunter gebrannt ist.
Im
Angebot des Handels gibt es vielerlei Kombinationen aus beiden Systemen. (z.B.
Kaminöfen mit keramischer Verkleidung)
Wie
Sie erkennen, ist für die richtige Wahl des Ofens auch Ihr persönlicher
Tagesablauf von Bedeutung.
Welche
Leistung muss der Ofen haben?
Der
Ofen ist eine Einzelraumfeuerungsanlage
und muss zum Aufstellraum passen.
In
einem älteren Gebäude ohne Wärmedämmung genügt ein Kilowatt Leistung um etwa 10
m² zu beheizen. Für ein 45 m² großes Wohnzimmer brauche ich also einen Ofen mit
einer Leistung von 4 – 5 kW.
In
Gebäuden, die schon nach der Wärmeschutzverordnung, bzw. der heutigen
Energieeinsparverordnung gebaut worden sind, verringert sich die nötige
Leistung noch deutlich:
Es
ist ratsam sich bei der Leistung des Ofens nach unten, an kleinen
Leistungen zu orientieren. Ein zu groß gewählter Ofen verleitet dazu die
Luftzufuhr zu drosseln damit es nicht zu warm wird. Ein gedrosselter
Ofen führt aber zu einer wesentlich schlechteren Verbrennung und dadurch
zu erhöhten Immissionen und evtl. zu Geruchsbelästigungen zu deutlich mehr Ruß.
Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an den Ofen?
Die aktuelle Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
widmet einen großen Bereich dem Heizen mit Holz:
Neue Öfen (mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen) dürfen
nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers belegt wird,
dass die Grenzwerte für Staub, Kohlenmonoxid und Wirkungsgrad eingehalten
werden. Die Grenzwerte sind abhängig vom Ofentyp und müssen vom Schornsteinfeger im Rahmen der Abnahme überprüft werden.