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Klaus Bewer

Gebäudeenergieberater HWK


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Das Angebot an Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe ist unüberschaubar groß.Soll es ein frei stehender Kaminofen, oder ein Einsatz für einen schön gestalteten Kachelofen sein?

Die Wahl hängt nicht nur von Ihrem Geschmack ab, sondern hat durchaus auch technische Hintergründe:

Der Kaminofen

Der Kaminofen als reiner Stahlofen ist schnell aufgeheizt und betriebsbereit; er ist aber auch genau so schnell wieder abgekühlt. Also der ideale Ofen um des Abends nach dem wohlverdienten Feierabend mal kurz zu heizen.


Der Kachelofen

Wer allerdings die Möglichkeit hat seinen Ofen schon am Vormittag in Betrieb zu nehmen, um damit möglichst den gesamten Tag zu heizen, ist mit einem Kachelofen oder Specksteinofen besser beraten. Diese Öfen besitzen ein Speichermedium, Speckstein oder Schamotte, und geben noch einige Stunden Wärme ab, obwohl das Feuer schön längst herunter gebrannt ist.

Im Angebot des Handels gibt es vielerlei Kombinationen aus beiden Systemen. (z.B. Kaminöfen mit keramischer Verkleidung)

Wie Sie erkennen, ist für die richtige Wahl des Ofens auch Ihr persönlicher Tagesablauf von Bedeutung.


Welche Leistung muss der Ofen haben?

Der Ofen ist eine Einzelraumfeuerungsanlage und muss zum Aufstellraum passen.

In einem älteren Gebäude ohne Wärmedämmung genügt ein Kilowatt Leistung um etwa 10 m² zu beheizen. Für ein 45 m² großes Wohnzimmer brauche ich also einen Ofen mit einer Leistung  von 4 – 5 kW.

In Gebäuden, die schon nach der Wärmeschutzverordnung, bzw. der heutigen Energieeinsparverordnung gebaut worden sind, verringert sich die nötige Leistung noch deutlich:

Es ist ratsam sich bei der Leistung des Ofens nach unten, an kleinen Leistungen zu orientieren. Ein zu groß gewählter Ofen verleitet dazu die Luftzufuhr zu drosseln damit es nicht zu warm wird. Ein gedrosselter Ofen führt aber zu einer wesentlich schlechteren Verbrennung und dadurch zu erhöhten Immissionen und evtl. zu Geruchsbelästigungen zu deutlich mehr Ruß.


Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an den Ofen?

Die aktuelle Immissionsschutzverordnung  (1. BImSchV)  widmet einen großen Bereich dem Heizen mit Holz:

Neue Öfen (mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen) dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers belegt wird, dass die Grenzwerte für Staub, Kohlenmonoxid und Wirkungsgrad eingehalten werden. Die Grenzwerte sind abhängig vom Ofentyp und müssen vom Schornsteinfeger im Rahmen der Abnahme überprüft werden.