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Klaus Bewer

Gebäudeenergieberater HWK


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Gesetze und Verordnungen



Schornsteinfegergesetz vom 10.08.1998 zuletzt geändert am 03.04.2009
SchofG.pdf

Schornsteinfegerhandwerksgesetz vom 26.11.2008 zuletzt geändert am 12.07.2011
SchofHwG.pdf

Kehr- und Überprüfungsordnung vom 26.11.2009 zuletzt geändert am 14.06.2011
Bundes KÜO.pdf Die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt das ureigenste Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit. Im Rahmen dieser regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung kontrolliert der Schornsteinfeger beispielsweise den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem prüft und reinigt er Schornsteine und Abgasleitungen. Die neue KÜO gilt seit Januar 2010 bundesweit

1. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 26.01.2010
1. BImSchV.pdf Die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erfassten Aufgaben dienen dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger ermittelt zum einen den Wärmeverlust über die Abgase von Öl- und Gasheizungen und zum anderen Rußmenge bzw. Ölrückstände. Neuerdings wird auch der CO-Gehalt bei Ölheizungsanlagen erfasst. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend arbeitet. Für jeden Messwert gelten bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Bei Heizkesseln für feste Brennstoffe (z.B. Pellet- oder Hackschnitzelheizungen) werden Staubemissionen und der CO-Gehalt überprüft.

Bauordnung Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000
BauO NRW.pdf

Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 08.04.2008

FeuVO_NRW.pdf