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Klaus Bewer

Gebäudeenergieberater HWK


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Preise für Schornsteinfegerarbeiten

Unsere Preise sind seit dem 01.01.2010 stabil

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es für bestimmte Schornsteinfegerarbeiten wie z.B. Kehr- oder Messarbeiten keine Gebührenordnung mehr. Die für Schornsteinfegerarbeiten zugelassenen Betriebe müssen Ihre Tätigkeiten nun selbst kalkulieren.

Wir haben für unseren Betrieb beschlossen die Höhe der Preise und die Preisstruktur auf dem Stand der letzten drei Jahre zu belassen und somit unseren Kunden auch im vierten Jahr stabile Preise zu garantieren.

Die Berechnung der ausgeführten Tätigkeiten erfolgt auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 16. Juni 2009. Diese Verordnung ist zwar in Teilen außer Kraft getreten bietet aber eine hervorragende Kalkulationsgrundlage für Schornsteinfegerarbeiten. Die Kehr- und Überprüfungsordnung beruht auf einem REFA-Gutachten was sich ausschließlich mit Schornsteinfegerarbeiten innerhalb eines Kehrbezirkes auseinandergesetzt hat. Seit 01.01.2010 liegt der Preis für einen Arbeitswert (AW) bei 1,01 €. Dieser Preis wird von uns für alle ausgeführten Tätigkeiten zzgl. 19 % MwSt. in Rechnung gestellt.
 
Die bei Neukunden außerhalb des von uns verwalteten Kehrbezirks Delbrück I einmalige, notwendige Datenaufnahme wird von uns nach Aufwand berechnet. Für die Anfahrt außerhalb des Kehrbezirk Delbrück I wird je gefahrenen Kilometer 1,6 AW (KÜO 2009) als Entgelt in Rechnung gestellt.

Hier besteht für Sie die Möglichkeit sie die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) als PDF anzuschauen